allgemeine Informationen

  • Der Hindernisparcours ist auf einem PKW-Anhänger (1,3 t zulässiges Gesamtgewicht) verladen. Ein Umpacken in ein anderes Transportmittel ist nicht vorgesehen.
  • Der Anhänger muss in 56422 Wirges (Westerwaldkreis) abgeholt werden.
  • Für die Leihe werden keine Gebühren erhoben. Für den Zeitraum wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben, welche vor Ort in bar zu hinterlegen ist.
  • Der Aufbau muss auf einer ebenen Fläche erfolgen. Diese muss eine Mindestgröße von 24,5 m Länge und 7,6 m Breite aufweisen.
  • Maße des Hindernisparcours: 17,3 x 3,6 x 5,2 m
  • Für die Verwendung des Hindernisparcours müssen zwei Gebläse mit jeweils 1,1 kW Leistung betrieben werden.

Nutzungsbedingungen

  • Der Mieter verpflichtet sich, den Hindernisparcours samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem und sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verluste.
  • Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch des Hindernisparcours an Dritte zu überlassen.
  • Die Mietgegenstände dürfen nur von eingewiesenen Personen genutzt werden.
  • Der Hindernisparcours darf nur unter Aufsicht von mind. 2 eingewiesenen Person (Empfohlen werden 4 eingewiesenen Personen) genutzt werden.
  • Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Mietgegenstände eingehalten werden.
  • Die Benutzung des Hindernisparcours ist durch maximal 2 Personen gleichzeitig zulässig!
  • Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
  • Schuhe sind während der Nutzung des Hindernisparcours auszuziehen.
  • Benutzen Sie die Mietgegenstände in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen.
  • Speisen und Getränke sind im Hindernisparcours verboten.
  • Die Bedienungsanleitung des Herstellers des Hindernisparcours ist zu beachten.