„Wir haben schon Einiges auf den Weg gebracht“ – 4. Beirats-Treffen des Projektes „Jugend-und Feuerwehr auf Inklusionskurs“

Mitglieder des Projektbeirates vor dem neu gestalteten Poster zur "Inklusionspatenausbildung"
Mitglieder des Projektbeirates vor dem Poster zur „Inklusionspatenausbildung“

Mitte Oktober trafen sich die Mitglieder des Projektbeirates im Landesjugendbüro der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema „Novellierung des Landesbrand-und Katastrophenschutz Gesetz (LBKG)“, in Bezug auf die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung. Zudem wurden vorhandenen Herausforderungen angesprochen und Lösungsansätze diskutiert. Eine Herausforderung ist zum Beispiel das Thema Wettbewerbe.

Projektleiterin Meike Kurtz gab den Anwesenden einen Überblick, was seit dem letzten Treffen vor einem Jahr im Projekt geschehen ist. Neben einigen Veranstaltungen an den Modellstandorten wurde die sogenannte „Inklusionspatenausbildung“ zum dritten Mal durchgeführt. Kurtz stellte die Inhalte und Ergebnisse der Ausbildungen mit Hilfe eines Posters dar. An der Ausbildung haben insgesamt 31 Jugendliche, darunter 12 weiblich und 19 männlich, teilgenommen. Diese kamen aus den Landkreisen Alzey-Worms, Cochem-Zell, Neuwied, Mayen-Koblenz sowie Kaiserslautern und waren im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Weiterhin wurden 15 Betreuende aus den verschiedenen Jugendfeuerwehren ausgebildet.

Projektleiterin Meike Kurtz erläutert den Teilnehmenden die "Inklusionspatenausbildung"
Projektleiterin Meike Kurtz erläutert den Teilnehmenden die „Inklusionspatenausbildung“

Auch die Änderungen im LBKG, welche im März 2016 vorgenommen wurden, war ein wichtiger Punkt. Durch diese Änderungen haben die Entscheidungsträger nun eine klare Rechtslage, wenn Menschen mit Beeinträchtigung in die Jugend-und Feuerwehr eintreten möchten. Im Gesetz heißt es nun in §12 Abs.4:

„Die für den Feuerwehrdienst erforderliche grundsätzliche Eignung ist zu prüfen; […]. Die für die vorgesehene Verwendung erforderliche körperliche und geistige Eignung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen dürfen mit Zustimmung des Bürgermeisters in der Feuerwehr mitwirken, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst in Gefahrenbereichen leisten, wenn sie hierzu fachlich und körperlich in der Lage sind.“

Dies ist eine deutliche Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Feuerwehren. Die Hanseatische Feuerwehr Unfallkasse (HFUK), hat eine Orientierungshilfe für die Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigung in die Feuerwehr herausgebracht. Solch eine Orientierungshilfe ist auch für Rheinland-Pfalz geplant. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da hier auch die neuen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), welche sich zurzeit in der Überarbeitung befinden, mit einfließen sollen.

Im Laufe der Veranstaltung wurde das Thema Wettbewerbe als eine Herausforderung angesprochen.

Es bestehen seitens der Wertungsrichter einige Unklarheiten bezüglich der Bewertung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel bei der „Leistungsspange“. Die Beiratsmitglieder waren sich einig, dass hier nur eine einheitliche und gemeinsame Regelung auf Landes- bzw. Bundesebene zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen kann. Daher ist geplant, das Thema Inklusion auch in die Schulung der Wertungsrichter mit aufzunehmen.

Heike Stanowski von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz berichtete, dass beim sogenannten „Feuerwehrsportabzeichen“ ebenfalls eine Änderung geplant ist. „Es kam von den Feuerwehrleuten zunehmend die Anmerkung, dass die Anforderungen für einen freiwilligen Feuerwehrangehörigen zu hoch sind und diese nicht praxisnah seien. Auch in diesem Bereich ist eine Änderung erfahrungsgemäß schwierig, da hier verschiedene Meinungen und Interessen  in den jeweiligen Gremien vertreten sind.“, so Stanowski.

In der Vergangenheit haben sich Moritz Negwer und Heiko Sahm, Studierende von der Universität Koblenz-Landau im Rahmen einer Forschungsarbeit mit dem Projekt auseinandergesetzt. Hierfür wurden unter anderem die Projektleiterin, der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) sowie Betroffene als auch Ausbilder von der Landesfeuerwehr-und Katastrophenschutz Schule (LFKS) interviewt. Im Fazit der Forschungsarbeit heißt es unter anderem:

„Die Forschung hat aufgezeigt, dass die Freiwillige Feuerwehr innerhalb ihrer Strukturen unterschiedliche Voraussetzungen, das Inklusionsvorhaben betreffend, aufweist. Auf der einen Seite stehen einige Ressourcen, die das Inklusionsvorhaben unterstützen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Freiwilligen Feuerwehr begünstigen. Diese Ressourcen bilden eine gute Grundlage sowie ein großes Potenzial zum weiteren Ausbau. Demgegenüber stehen diverse Barrieren, die derzeit die Teilhabe der Menschen mit Behinderung erschweren. Es hat sich allerdings gezeigt, dass viele der Barrieren durch einen individuellen Umgang und durch Nutzung der vorhandenen Ressourcen abgeschwächt werden. Außerdem konnte gezeigt werden, dass alle Barrieren Ansatzpunkte bieten, sie zu überwinden. Um hierzu ein detailliertes Vorgehen zu erarbeiten, sind weiterführende Folgeforschungen denkbar.“ (Quelle:  Moritz Negwer, Heiko Sahm“ – „Auf dem Weg zur Inklusion – Ressourcen und Barrieren der Freiwilligen Feuerwehr Rheinland-Pfalz zur Umsetzung ihres Inklusionsanliegens“)

Projektleiterin Kurtz bedankte sich bei den Teilnehmenden für ihr Erscheinen und die bis jetzt geleistete Arbeit im Beirat. „Wir haben schon Einiges auf den Weg gebracht und sind optimistisch, dass das Projekt auch nach Beendigung des Förderzeitraums vor Ort implementiert werden kann. Im Frühjahr 2017 findet die Landesjugendfeuerwehrversammlung statt. Diese wird gleichzeitig die Abschlussveranstaltung des Projektes sein.“, so Kurtz.

 

Bilder: Alina Kranz/ Text: Christopher Zill

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